Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 09. Mai 1995
§ 3

§ 3 – Formular für Anträge auf Genehmigung einer Neuanpflanzung(zu § 7c Absatz 2 des Weingesetzes)

Anträge nach § 7c Absatz 1 Satz 1 des Weingesetzes sind auf dem von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bereitgestellten Formular zu stellen. Das Formular kann auch elektronisch bereitgestellt sein.

Kurz erklärt

  • Anträge müssen gemäß § 7c Absatz 1 Satz 1 des Weingesetzes gestellt werden.
  • Die Anträge sind auf einem speziellen Formular einzureichen.
  • Das Formular wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bereitgestellt.
  • Es gibt die Möglichkeit, das Formular elektronisch zu erhalten.
  • Die Einreichung muss auf diesem Formular erfolgen.