Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
09. Mai 1995
§ 3
§ 3 – Formular für Anträge auf Genehmigung einer Neuanpflanzung(zu § 7c Absatz 2 des Weingesetzes)
Anträge nach § 7c Absatz 1 Satz 1 des Weingesetzes sind auf dem von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bereitgestellten Formular zu stellen. Das Formular kann auch elektronisch bereitgestellt sein.
Kurz erklärt
- Anträge müssen gemäß § 7c Absatz 1 Satz 1 des Weingesetzes gestellt werden.
- Die Anträge sind auf einem speziellen Formular einzureichen.
- Das Formular wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bereitgestellt.
- Es gibt die Möglichkeit, das Formular elektronisch zu erhalten.
- Die Einreichung muss auf diesem Formular erfolgen.